OÖ ArtenschutzV
LGBl-O 2025/5
Aus Berücksichtigung fischereiökonomischer Interessen wurden zum Schutz von gefährdeten Fischbeständen im Umkreis von 100m von Gewässern und anerkannten Fischzuchtbetrieben Vergrämungsmethoden von Kormoranen erlaubt und etabliert.

