Burgenländisches RaumplanungsG 2019
LGBl-B 2025/60
Mit der Nov wurde die Bestimmung der Baulandmobilisierungsabgabe rückwirkend mit 1. 1. 2024 geändert. Es wurde eine weitere Ausnahme eingefügt, nämlich für ein unbebautes Baulandgrundstück, das als Erweiterungsfläche für eine gewerbliche Betriebsanlage vorgesehen ist, bis zu einem Flächenausmaß des Grundstücks, auf welchem sich die bestehende gewerbliche Betriebsanlage befindet.

