Der VwGH hat mit Erk v 14. 3. 2024 zu Ra 2022/07/0069 die Voraussetzungen für taugliche Einwände im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren gelockert. Anlassgebend war die Erteilung einer Bewilligung zur Mitbenutzung von fremden Anlagen nach § 19 WRG.
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