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Präzisierung des Beihilfen-Begriffs anhand der KWKG-Umlage

RechtsprechungJudikaturMirella Maria JohlerRdU 2024/81RdU 2024, 126 - 129 Heft 3 v. 31.5.2024

Art 107 Abs 1 AEUV; §§ 4 ff dt KWKG

Eine Umlage, die so konzipiert ist, dass die Netzbetreiber den Empfängern eine bestimmte Summe überweisen müssen, beruht zwar auf einer staatlichen Maßnahme; damit ist allerdings nicht garantiert, dass der Staat dauerhaft über die entsprechenden Mittel verfügen kann.

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