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EuGH zur Causa Weißensee-Bootshütte: Fischfauna jedenfalls relevant für Gewässerzustand

RechtsprechungJudikaturNikolaus HandigRdU 2024/80RdU 2024, 122 - 126 Heft 3 v. 31.5.2024

Anh V Rn 1.2.2 WRRL

Für die Beurteilung der biologischen Qualitätskomponente "Fischfauna" eines Sees ist unter "anthropogener Störung" gem Anh V Rn 1.2.2 WRRL jede Störung zu verstehen, der eine menschliche Tätigkeit zugrunde liegt, einschließlich jeder Änderung, die die Zusammensetzung und Abundanz der Fischarten beeinträchtigen kann.

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