Erneuerbare-Wärme-G
BGBl I 2024/8
Mit dem EWG wurde das Ziel der Vermeidung von CO2-Emissionen aus Anlagen zur Wärmebereitstellung im Neubau verfolgt und gesetzlich etabliert. Die Wärmebereitstellung auf Basis fossiler Brennstoffe in neuen Baulichkeiten ist somit verboten.