AbwasseremissionsV pflanzliche Nahrungs- und Futtermittel
BGBl II 2024/60
Mit Erlassung der AbwasseremissionsV pflanzliche Nahrungs- und Futtermittel traten die V über die Begrenzung von Abwasseremissionen Obst- und Gemüseveredelung, Tiefkühlkost- und Speiseeiserzeugung, Kartoffelverarbeitung, Herstellung von Sauergemüse und aus der Trocknung pflanzlicher Produkte für die Futtermittelherstellung außer Kraft.