Umweltförderungsgesetz
BGBl I 2023/152
Mit Erlassung des BudgetbegleitG 2024 wurde ua das UFG novelliert. Dies diente der langfristigen Absicherung der notwendigen Maßnahmen iZm den energie- und klimapolitischen Herausforderungen, die über Förderungen initiiert oder finanziert werden.