Energieeffizienz-Maßnahmenverordnung
BGBl II 2024/28
Das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) sieht vor, dass die BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem BM für Arbeit und Wirtschaft und dem Bundesminister für Finanzen zur Konkretisierung der Bewertung und Anrechenbarkeit von Energieeffizienzmaßnahmen nach Vorschlag der E-Control eine V zu erlassen hat und dabei auf die Einhaltung der kumulierten Endenergieeinsparungen Acht zu nehmen ist.