Mit U des EuGH v 22. 2. 2024, C-311/22 , "Moesgaard Meat", hat der GH neben den speziellen Ausführungen zur Bestimmung des Begriffs des Schlachtkörpers auch Ausführungen zur Kapazitätsberechnung von derartigen Betrieben getroffen.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.