Aufgrund immer stärker zunehmender Klima- und Umweltveränderungen sind nationale Rechtsordnungen gefordert, einen Beitrag zur Bewahrung der Natur zu leisten. Staatsziele als klassische Instrumente des Umweltschutzes sind jedoch vor dem Hintergrund aktueller VfGH-Judikatur nur sehr bedingt dazu geeignet, dem Gesetzgeber wirksame Handlungsgrenzen aufzuzeigen. Dieser Beitrag erforscht daher ein bislang unentdecktes verfassungsrechtliches Medium für einen Umweltschutzgedanken, dessen rechtsnormativer Auftrag sich an das gesamte Staatshandeln richtet: das Effizienzprinzip des B-VG.

