Die vorliegende, lange vorbereitete Novelle des UVP-Gesetzes versucht einen Spagat zu schaffen zwischen der dringenden Notwendigkeit, die Energieversorgung umzubauen, und der Einsicht, dass die immer mehr in Bedrängnis geratende Lebensumwelt des Menschen und die biologische Vielfalt besser geschützt werden müssen. Dies soll durch bedeutende Erleichterungen für "Energiewendevorhaben" einerseits und durch die Einbeziehung eines größeren Kreises an potentiell erheblichen Projekten und eine Verbesserung der Genehmigungskriterien andererseits gelingen. Als Dauerbrenner spielt wie bei praktisch allen Novellen des UVP-G seit seiner Einführung auch der weitere Versuch eine große Rolle, die Geschwindigkeit und Effizienz der Genehmigungsverfahren zu erhöhen.