Der Beitrag befasst sich mit der Frage, inwiefern Ausnahmegenehmigungen nach der FFH-RL per Verordnung erteilt werden dürfen. Diese Frage stellt sich im Licht der Praxis der letzten Jahre, die sich vermehrt des Instruments der Verordnung bedient, um die "Entnahme" von geschützten Arten, wie Fischotter oder Wolf, zu erlauben. Der Beitrag legt offen, welche unionsrechtlichen Probleme sich aus dieser Praxis ergeben.