vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsprechung: Waschschlamm im Bergbau ist kein Abfall

Schnell und AktuellAufsatzPeter SanderRdU 2023/4RdU 2023, 3 Heft 1 v. 24.2.2023

Mit einem Erk ließ das LVwG Vorarlberg am 14. 11. 2022 aufhorchen (LVwG-401-1/2021-R18). Inhaltlich ging es um die ALSAG-Pflicht von Waschschlämmen, die in einem Bergbaubetrieb beim Reinigen des abgebauten Kieses und anschließend beim Behandeln dieser Waschwässer durch Entflüssigen entstehen.

Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!