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EEG/BEG: Betriebs- und Verfügungsgewalt über Energieerzeugungsanlagen Mindestanforderung und Ausgestaltung

Schwerpunkt EnergiewendeAufsatzDominik Kurzmann, Laura FertscheyRdU 2023/31RdU 2023, 54 - 58 Heft 2 v. 14.4.2023

Energieerzeugungsanlagen, die Energie für Energiegemeinschaften (Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften [EEG] und Bürgerenergiegemeinschaften [BEG]) produzieren, können im Eigentum der Energiegemeinschaft selbst, deren Mitglieder/Gesellschafter oder von Dritten stehen. Die Energiegemeinschaft muss die Betriebs- und Verfügungsgewalt über die Energieerzeugungsanlage haben.

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