Energieerzeugungsanlagen, die Energie für Energiegemeinschaften (Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften [EEG] und Bürgerenergiegemeinschaften [BEG]) produzieren, können im Eigentum der Energiegemeinschaft selbst, deren Mitglieder/Gesellschafter oder von Dritten stehen. Die Energiegemeinschaft muss die Betriebs- und Verfügungsgewalt über die Energieerzeugungsanlage haben.
Schlagwörter:

