Der Entwurf der EU-Not-VO iSd Art 122 AEUV soll die Genehmigung von erneuerbaren Erzeugungsanlagen materiell erleichtern und Verfahrensverkürzungen mitbringen. Die Energieversorgung wird von der Not-VO - im Unterschied zu nationalen Materiengesetzen - als überwiegendes öffentliches Interesse anerkannt. Der Beitrag diskutiert genehmigungsrechtliche Probleme nach Tiroler Landesgesetzen für Windkraftanlagen und Photovoltaik (TNSchG 2005, TEG 2012, SOG 2021, TBO 2022, TROG 2016). Darüber hinaus wird de lege ferenda skizziert, an welchen Stellen die Rechtslage geändert werden könnte - sowohl mittels geänderter Auslegung als auch durch Novellierungen -, um die Energiekrise langfristig ohne Notmaßnahmen lösen zu können und eine größere Kohärenz zwischen europäischen und nationalen Ausbauzielen und landesrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen zu erreichen.

