Das Raumordnungsrecht bietet unterschiedliche Instrumente und Maßnahmen für eine reduzierte Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung. So können durch restriktive Nutzungsvorgaben auf mehreren Ebenen Baulandwidmungen und Bautätigkeiten eingeschränkt werden. Durch spezifische Grünlandwidmungen, aber auch durch Rückwidmungen oder Regelungen im Bebauungsplan kann zusätzlich der künftigen Bodenversiegelung entgegengewirkt werden. Insgesamt fehlt es vielfach weniger an Steuerungsmöglichkeiten in den ROG als an konsequenter Anwendung restriktiver Instrumente durch Planungsträger:innen.