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Der räumliche Tätigkeitsbereich von Umweltorganisationen richtet sich nach dem Anerkennungsbescheid nach § 19 Abs 7 UVP-G 2000

RechtsprechungJudikaturThomas Neger, Pascal DreierRdU 2023/122RdU 2023, 215 - 218 Heft 5 v. 6.10.2023

K-NSG 2002, UVP-G 2000

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