Mit LGBl-B 2021/1 wurde das Bgld FischereiG 2022 erlassen. Das Bgld Fischereirecht war zuvor im FischereiG 1949 geregelt gewesen, weshalb die über die Jahre aufgetretenen wesentlichen Änderungen der Fischerei in dem G nicht entsprechend Beachtung fanden.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

