Mit LGBl-K 2022/8 wurde die V der LReg betreffend die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Wolf (Canis lupus) erlassen. Ziel der V ist der Schutz der öffentlichen Sicherheit, der Volksgesundheit, der Schutz anderer wildlebender Tiere und die Verhütung erheblicher Schäden an Kulturen, Wäldern und Viehbeständen vor einer Gefährdung durch die ganzjährig geschonte Wildart Wolf.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

