Mit Novellierung des NÖ ElWG (FN ) mit LGBl-N 2022/34 hat der NÖ Gesetzgeber ua eine Genehmigungsfreistellung für 1 MW PV-Anlagen (sowohl Dachanlagen als auch Freiflächenanlagen) eingeführt. Aufgrund von Interpretation und Zusammenschau in den relevanten Materiengesetzen lässt sich ableiten, dass für 1 MW PV-Anlagen aufgrund des NÖ ElWG keine spezielle Widmung des Standorts der PV-Anlage notwendig ist. Die Umsetzung des Gesetzesvorhabens ist zwar nicht vollkommen geglückt, doch ist aufgrund des klaren Bekenntnisses Niederösterreichs zur Energiewende und der Gesetzgebungsinitiative des Gesetzgebers im NÖ ElWG (der zugleich auch Gesetzgeber hinsichtlich der NÖ BO (FN ) und dem NÖ ROG (FN ) ist) uE auch die erforderliche Bauanzeige für 1 MW PV-Anlagen gem NÖ BO "widmungsblind" zu behandeln, bis der Baugesetzgeber dem NÖ ElWG "nachzieht" und dies im Gesetz selbst klarstellt.

