Mit LGBl-W 2020/14, ausgegeben am 8. 4. 2020, wurde die Wr WasserbuchV erlassen. Ziel der V ist die übersichtliche Darstellung der nach WRG nicht verpflichtend einzutragenden Wasserrechte im Wasserbuch, deren Ersichtlichmachung im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Ordnung dennoch geboten ist.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.