Mit LGBl-St 2020/6, ausgegeben am 31. 1. 2020, wurde die RaumordnungsG-Nov erlassen. Hauptpunkte der Nov waren:
Räumliches Leitbild als Teil der örtlichen Entwicklungskonzepte: Kann nicht nur für Bauland angewendet werden, sondern auch für Freiland und Verkehrsflächen;
Kürzere und einfachere Verfahren für das örtliche Entwicklungskonzept;