Mit LGBl-S 82/2019, ausgegeben am 19. 12. 2019, wurde das Sbg ROG 2009 novelliert. Die Nov dient der gesetzlichen Neuregelung eines praktischen Problems: Apartmenthotels, welche neben den Apartments selbst über geeignete Räumlichkeiten zur Erbringung hoteltypischer Dienstleistungen für den Empfang der Gäste und die Verabreichung von Speisen und Getränken verfügen, unterlagen nach der alten Rechtslage im Gegensatz zu Apartmenthäusern keiner raumordnungsrechtlichen Kennzeichnungspflicht.