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Ökostrom direkt: Rechtliche Vorgaben für Direktleitungen

BeitragAufsatzGerhard Moser, Florian StanglRdU 2020/29RdU 2020, 49 - 53 Heft 2 v. 15.4.2020

Mit der Energiewende und der notwendigen Dezentralisierung erneuerbarer Energiequellen stellt sich zunehmend die Frage, wie der erzeugte Strom vermarktet und an Abnehmer verteilt werden kann. Vor diesem Hintergrund rückt eine Ausnahme von der Einspeisepflicht in das öffentliche Stromnetz in den Fokus: Die Direktleitungen. Erzeuger können so die Abnehmer direkt versorgen, was die Netze entlasten und gleichzeitig Investitionen in erneuerbare Energien mobilisieren kann. Aber Achtung: Der Ausnahme für Direktleitungen sind enge Grenzen gesetzt, bei deren Nichtvorliegen aufgrund eines Eingriffs in die Konzession des Verteilernetzbetreibers Verwaltungsstrafen und andere negative Konsequenzen drohen.

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