Mit LGBl-V 2019/82, ausgegeben am 27. 11. 2019, wurde die JagdV novelliert. Es wurden Bestimmungen betreffend Kirrungen und Wildlenkungen getroffen, Schonvorschriften novelliert und Bestimmungen betreffend Vergleichsflächen zur Beurteilung der Entwicklung der Waldverjüngung, des Einflusses des Schalenwildes auf die Verjüngung und der waldgefährdenden Wildschäden eingefügt.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.