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Wien

Aktuelles UmweltrechtLandesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2020/23RdU 2020, 30 Heft 1 v. 12.2.2020

Mit LGBl-W 2019/51, ausgegeben am 31. 10. 2019, wurde die V betreffend die Schonzeiten der jagdbaren Tiere geändert. Abgesehen von Formulierungsänderungen wurde die Schonzeit für führende Bachen ausgedehnt vom 1.

Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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