Mit LGBl-K 2019/86, ausgegeben am 8. 11. 2019, wurde die Krnt HeizungsanlagenV (K-HeizV) novelliert. Nunmehr sind Abgasmessungen nicht mehr nur an mit flüssigen und gasförmigen Brennstoffen betriebenen Zentralfeuerungsanlagen vorzunehmen, sondern auch Abgasmessungen von mit festen Brennstoffen (wie Stückholz, Holzhackgut, Pellets, Kohle und Koks) betriebenen Zentralfeuerungsanlagen verpflichtend.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.