Mit BGBl II 2019/66, ausgegeben am 7. 3. 2019, wurde die V des BM für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Automatisiertes-Fahren-V geändert wird, erlassen. Mit der Nov wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass die genehmigten Assistenzsysteme Einparkhilfe und Autobahnpilot mit automatischer Spurhaltung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden können.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.