Mit BGBl II 2019/71, ausgegeben am 13. 3. 2019, wurde die DüngemittelV novelliert. Die wesentlichen Änderungen sind:
Definition von Kennzeichnung.
Bei mineralischen Stickstoffdüngern, denen ein Nitrifikations- oder Ureasehemmstoff zugesetzt wurde, werden der Typenbezeichnung die Wörter "mit Nitrifikationshemmstoff" bzw "mit Ureasehemmstoff" unter Angabe der Bezeichnung des Nitrifikationshemmstoffs bzw Ureasehemmstoffs hinzugefügt.