Mit LGBl-T 2019/81, ausgegeben am 8. 7. 2019, wurde die Änderung der Sektorales Fahrverbot-Verordnung erlassen. Auf der A12 Inntalautobahn gilt auf beiden Fahrtrichtungen von Straßenkilometer 6,35 bis Straßenkilometer 72,00 ein Fahrverbot für Lkw oder Sattelkraftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5t sowie für Lkw mit Anhänger, bei denen die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5t beträgt, sofern mit den Fahrzeugen bestimmte Güter transportiert werden.