Mit LGBl-St 2019/55, ausgegeben am 10. 7. 2019, wurde die V der Stmk LReg über die Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Tötens für Nebel- und Rabenkrähen erlassen. Aufgrund des Stmk NSchG wurde mittels dieser V zur Verhütung ernster Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen als Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Tötens der Abschuss von Nebel- und Rabenkrähen durch Jagdausübungsberechtigte in der Zeit vom 1.
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