vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neuregelung der Stellenplanung für Kassenärztinnen und Kassenärzte durch das VUG 2024 Sonderheft Gmundner Medizinrechtskongress 2025

BeitragAufsatzMatthias NeumayrRdM 2025/52RdM 2025, 238 - 243 Heft 5a v. 17.10.2025

Das VUG 2024 verstärkt den mit dem VUG 2017 eingeschlagenen Weg, die Zielsteuerung Gesundheit in die Hände von Bund, Ländern und Krankenversicherungsträgern zu legen. Planungsvorgaben können nun durch Verordnung für rechtlich verbindlich erklärt werden. Bestehende Einflussmöglichkeiten der Gesundheitsdienstleister auf die Steuerung werden mit dem VUG 2024 weiter beschnitten. Schwer verständlich geregelt sind die Vorgaben der Regionalen Strukturpläne Gesundheit (RSG). Soweit Planungsvorgaben für verbindlich erklärt wurden, sind auch die Gesamtverträge daran gebunden. Mit der Einengung vertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten sind Spannungsverhältnisse vorprogrammiert. Im Vordergrund des Beitrags stehen vertragsrechtliche Aspekte sowie der Rechtsschutz.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!