Patienten in Krankenanstalten dürfen nur nach den Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft ärztlich behandelt werden. Diese Vorgabe ist bereits bei der Bewilligung einer Krankenanstalt zu beachten. Der Beitrag beleuchtet diesen Umstand anhand der Rsp des VwGH und gibt einen Überblick, wie der Stand der Wissenschaft zu ermitteln ist.
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