Dieser Beitrag bietet eine Analyse der durchaus heterogenen behördlichen und gerichtlichen E zur Frage, ob Art 15 Abs 3 DSGVO ein Recht auf kostenlose Erstkopie der Krankengeschichte zu entnehmen ist und unter welchen Umständen eine Einschränkung dieses Rechts iSv Art 23 Abs 1 DSGVO unionsrechtskonform ist. Anlassfall ist das jüngst ergangene Urteil OGH 6 Ob 233/23t vom 27. 8. 2024.
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