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Keine Amtshaftung für (mangels Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen gesetzwidrige) COVID-19-MV

RechtsprechungJudikaturN. N.RdM 2022/321RdM 2022, 224 - 228 Heft 5 v. 4.10.2022

Wenn ein Organ rasche Entschlüsse in einer nur schwer durchschaubaren Situation fassen muss oder hätte fassen müssen, kann nicht schon jedes - ex post als rechtswidrig erkannte - Verhalten auch als schuldhaft iSd § 1 Abs 1 AHG beurteilt werden. Es kommt stets darauf an, ob die vom Organ getroffene Entscheidung bei pflichtgemäßer Überlegung als vertretbar anzusehen ist.

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