Seit Dezember 2020 gibt es in Deutschland mit § 17 Abs 1b Apothekenbetriebsordnung (dApBetrO) eine Bestimmung, die die Arzneimittelabgabe durch Apothekenautomaten (FN ) unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. Eine vergleichbare Bestimmung fehlt in Österreich, ebenso wenig finden sich heimische veröffentlichte Entscheidungen zu diesem Thema. Der Beitrag geht der Frage nach, ob bzw unter welchen Voraussetzungen diese Abgabeform auch in Österreich nach der geltenden Rechtslage zulässig ist.

