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Grenzen der Betriebspflicht von Krankenanstalten Sonderheft Gmundner Medizinrechtskongress 2021

BeitragAufsatzKatharina PabelRdM 2022/126RdM 2022, 71 - 77 Heft 1a v. 7.2.2022

Die Betriebspflicht von öffentlichen Krankenanstalten ist zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit gesetzlich festgeschrieben. Die einschlägigen Vorschriften regeln allerdings Betriebsunterbrechungen, die von vornherein nur vorübergehender Natur sind, nicht sachgerecht.

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