Der medizinische Fortschritt führt zu einer zunehmenden Verlagerung medizinischer Behandlungen vom stationären in den ambulanten Bereich von Krankenanstalten. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, ob gemeinnützige Krankenanstalten in ihren (Spezial-)Ambulanzen kostenpflichtige Sonderleistungen, also eine ambulante Sonderklasse, anbieten dürfen.
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