Kundmachungen Kärnten: V des Landeshauptmannes, Zl 06-ET 4-39/2-2021, mit der die V des Landeshauptmannes, mit der in Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und in Kindertagesstätten verfügt werden, geändert wird
Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2021/59RdM 2021, 25 Heft 1 v. 15.2.2021
K unter LGBl 2021/6 vom 20. 1. 2021.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.