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Kundmachungen Kärnten: V des Landeshauptmannes, Zl 06-ET 4-39/1-2021, mit der die V des Landeshauptmannes vom 4. Jänner 2021, Zl 06-ET 4-39/3-2020, mit der in Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und in Kindertagesstätten verfügt werden, geändert wird

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2021/58RdM 2021, 25 Heft 1 v. 15.2.2021

K unter LGBl 2021/5 vom 14. 1. 2021.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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