Aus Anlass einer Klage auf Herausgabe einer kostenlosen Kopie der Krankengeschichte hatte der OGH die Unionsrechtskonformität einer Kostenersatzpflicht für die Herstellung einer (Erst-)Kopie der Krankengeschichte zu prüfen. Der Beitrag widmet sich einer kritischen Analyse dieser E sowie der Frage der Unionsrechtskonformität des § 17a Abs 2 lit g Wr KAG, der nicht nur mit der DSGVO und der PatientenmobilitätsRL, sondern auch mit der Grundsatzbestimmung des § 10 Abs 1 Z 4a KAKuG in Konflikt steht.