vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Nachuntersuchungen durch die Sozialversicherungsträger

BeitragAufsatzPatrick KleinbauerRdM 2020/246RdM 2020, 177 - 180 Heft 5 v. 1.10.2020

Die Sozialversicherungsträger sind berechtigt, Nachuntersuchungen anzuordnen, um den Gesundheitszustand der Versicherungsnehmer zu überprüfen. Dieser Beitrag setzt sich mit der Verhältnismäßigkeit der Anordnung solcher Nachuntersuchungen auseinander.

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!