vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Rechtsnatur des ärztlichen Erstgesprächs

BeitragAufsatzTanja VerbunkicRdM 2020/207RdM 2020, 143 - 148 Heft 4 v. 4.8.2020

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Ärzte Erstgespräche anbieten, um dem Patienten eine Grundlage für seine Entscheidungsfindung hinsichtlich einer bevorstehenden medizinischen Behandlung zu geben. Strittig ist, auf welcher Rechtsgrundlage das Erstgespräch erfolgt. In Betracht kommen dabei drei verschiedene Konstellationen: Entweder handelt es sich beim Erstgespräch um 1. einen eigenen, dem ärztlichen Behandlungsvertrag vorgeschalteten Beratungsvertrag, es ist 2. Teil des bestehenden ärztlichen Behandlungsvertrages oder es liegt 3. ein vorvertragliches Schuldverhältnis vor. Mit der Frage, welche dieser Konstellationen am praxistauglichsten ist, beschäftigt sich der Beitrag.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!