In Teil II seines Aufsatzes "Neues Recht der Sterbehilfe" gibt der Autor einen Überblick über die Regelungen der PatVG-Novelle 2018, die unter anderem die Gültigkeitsdauer von "verbindlichen" Patientenverfügungen verlängerte und dem Patienten, der ELGA-Teilnehmer ist, das Recht einräumte, seine Patientenverfügung an die ELGA-Ombudsstelle zu übermitteln, damit sie in ELGA verarbeitet werden kann. Nach Auffassung des Autors erscheint fragwürdig, ob diese Gesetzesnovelle zu einer Vergrößerung der Zahl jener Menschen, die für die Behandlung am Lebensende Vorsorge treffen wollen, beitragen wird.