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Die ELGA-Teilnehmer/innen/rechte im Lichte der DSGVO (FN 1)

BeitragAufsatzEva-Maria PfandlsteinerRdM 2019/82RdM 2019, 138 - 142 Heft 4 v. 9.8.2019

Mit dem 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 BGBl I 2018/37 wurden vornehmlich Begrifflichkeiten und Verweise im GTelG 2012 an die DSGVO angepasst. (FN ) Der Gesetzgeber deutete in den Erläuterungen zu § 25 aber auch an, dass es sich bei den ELGA-Teilnehmer/innen/rechten um Betroffenenrechte iSd DSGVO handelt. (FN ) Dies hätte weitreichende Konsequenzen, denn ihre Verletzung fiele dann unter die Strafdrohung des Art 83 Abs 5 lit b DSGVO.

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