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Die Strafbarkeit von Eltern und Ärzten im Zusammenhang mit Masernpartys

BeitragAufsatzLisa CohenRdM 2019/62RdM 2019, 91 - 96 Heft 3 v. 4.6.2019

Bei einer sog Masernparty werden gesunde, nicht gegen Masern immunisierte Kinder mit Menschen zusammengeführt, die akut an Masern erkrankt sind. Ziel ist die Ansteckung der ungeimpften Kinder mit Masernviren, damit diese die Krankheit in einem Alter durchmachen, in dem es - statistisch gesehen - seltener zu komplizierten Verläufen kommt. Der erhoffte Vorteil liegt darin, dass die Kinder eine Immunität gegen die Krankheit entwickeln, ohne etwaige Risiken und Nebenwirkungen der Impfung in Kauf nehmen zu müssen. Gleichzeitig gibt es auch hartnäckige Mythen in impfkritischer Literatur, wonach sich das Durchmachen der Masern sogar positiv auf das kindliche Immunsystem auswirke. Nach derzeitigem Stand der medizinischen Wissenschaft sind Masern jedoch keine harmlose Kinderkrankheit. Der Beitrag widmet sich der strafrechtlichen Relevanz der Mitwirkung an einer Masernparty sowie des ärztlichen Rates zu einem solchen Vorgehen. (FN )

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