Zu Beginn des Jahres 2019 hat das Recht der Sterbehilfe durch zwei Eingriffe des Gesetzgebers neue Konturen bekommen. Eine Novelle zum ÄrzteG 1998 (BGBl I 2019/20) verfolgte das Ziel, die Zulässigkeit der indirekten aktiven Sterbehilfe ("Beistand für Sterbende") klarzustellen, während die PatVG-Novelle 2018 (BGBl I 2019/12) ua die Gültigkeitsdauer von "verbindlichen" Patientenverfügungen verlängerte und dem Patienten, der ELGA-Teilnehmer ist, das Recht einräumte, seine Patientenverfügung an die ELGA-Ombudsstelle zu übermitteln, damit sie in ELGA verarbeitet werden kann. Der Autor gibt einen Überblick über die neuen gesetzlichen Bestimmungen und hinterfragt ihren Nutzen für die Praxis des Arztes, der im intramuralen Bereich tätig ist.