(AufG § 2) Gegen das Aufenthaltsgesetz (AufG) bestehen, soweit es der hier maßgebenden Quotenverordnung zugrunde liegt, ebensowenig verfassungsrechtliche Bedenken wie gegen die Gesetzmäßigkeit dieser Verordnung.
VfGHB-2318/94 v. 29.06.1995
Art. I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes zur Durchführung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, BGBl. Nr. 390/1973, enthält - über Art. 7 B-VG hinausgehend und diesen gleichsam erweiternd - ein, auch das Sachlichkeitsgebot einschließendes Gebot der Gleichbehandlung von Fremden; deren Ungleichbehandlung ist also nur dann und insoweit zulässig, als hiefür ein vernünftiger Grund erkennbar und die Ungleichbehandlung nicht unverhältnismäßig ist.