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„Qualifizierte“ Überstundenzuschläge und Zeitausgleich

LSt-Protokoll 2006ARD 5730/14/2006 Heft 5730 v. 28.11.2006

LSt-Protokoll 2006, Erlass des BMF vom 13. 10. 2006, BMF-010203/0403-VI/7/2006

Arbeitnehmer von metallverarbeitenden Betrieben müssen aufgrund von saisonalen Arbeitsspitzen Überstunden im Anschluss an die Normalarbeitszeit bis in die Nacht hinein leisten (in der Regel bis 22:00 Uhr).

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